EZGS e.V.
Erster Zehlendorfer Gebrauchshunde-Sportverein

Schutz- & Hygienekonzept des EZGS e.V. vom 24.05.2021

 Es gelten die Vorgaben des Landes Berlin gemäß der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 14.05.2021

Die entsprechende Verordnung ist nachzulesen unter https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Um während der aktuellen Situation einen Trainingsbetrieb zu ermöglichen, werden die folgenden Verhaltensregeln festgelegt.

Diese orientieren sich an den spezifischen Anforderungen der Anlage und des Trainingsablaufs des EZGS.

 

  • Das Training ist bis zum 18.06.2021 nur für Mitglieder möglich.
  • Das Training einzeln oder zu zweit ist ohne vorliegenden negativen Corona-Test gemäß §6b, beziehungsweise Ausnahmen gemäß §6c der Corona-Verordnung möglich.
  • Um die Kontaktnachverfolgung sicherzustellen ist der Aufenthalt auf dem Gelände in der Anwesenheitsliste zu dokumentieren. Hier werden die Zeiten von Trainingsbeginn und nach Trainingsende vermerkt.
  • Das Gruppentraining ist voraussichtlich bis zum 17.06.2021 für Gruppen von maximal zehn Personen, die sämtlich im Sinne von § 6b negativ getestet sind, möglich. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis mitgeführt werden und in der Anwesenheitsliste vermerkt werden. Dies wird vom verantwortlichen Trainer gegengezeichnet.
  •  Ab dem 18.06.2021 ist gemäß Stufenplan des Berliner Senats vom 18.05.2021 voraussichtlich wieder Sport im Freien in Gruppen ohne Testpflicht und Zahlen-beschränkung möglichHierzu wird die entsprechende Verordnung vom 14.06.2021 berücksichtigt. In diesem Fall tritt der reguläre Trainingsbetrieb inklusive Gästegruppen wieder in Kraft.
  •  Im Rahmen der Gästegruppen besteht die Möglichkeit, die Anwesenheitsdokumentation über die luca-App durchzuführen. 
  •  Menschen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu Covid-19-Fällen hatten, unter unspezifischen Allgemeinsymptomen oder respiratorischen Symptomen jeder Schwere leiden, sind vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen. Beim Auftreten von Symptomen während des Aufenthalts muss das Vereinsgelände umgehend verlassen werden.
  •  Das Schutz- & Hygienekonzept ist VOR dem ersten Training von jedem Mitglied zu lesen. Dies und die Verpflichtung zur Beachtung und Umsetzung ist in der ausliegenden Liste von jedem der das Gelände betritt mit Unterschrift zu bestätigen.
  •  Die Einhaltung des Schutz und Hygienekonzepts obliegt den Trainierenden & Trainern. Für etwaige Verstöße sind sie persönlich haftbar, die Haftung des Vereins geht auf die anwesende Trainierenden und Trainer über. 
  •  Das Vereinshaus bleibt geschlossen. Nur der unbedingt notwendige Zutritt ist erlaubt.
  • Der Aufenthalt von Zuschauern ist untersagt. Ausnahme bildet hier nur die begleitende Aufsichtsperson von minderjährigen Mitgliedern.
  • Auf dem gesamten Gelände ist ein Mindestabstand von 2m jederzeit einzuhalten.
  • Die Vereinbarung der Trainingszeiten erfolgt vorab über die Trainer-Gruppe auf WhatsApp. Hierbei ist vom jeweiligen Trainer die Anfangs- und voraussichtliche Endzeit anzugeben.
  • Im Eingangsbereich des Geländes (auf der Hundehütte) ist Handdesinfektion bereitgestellt.
  • Zur Desinfektion von Gegenständen, die häufig berührt werden (Toilettenschlüssel, Ordner Anwesenheit, Stifte) steht Schnelldesinfektion im Vereinshaus bereit.
  • Es wird nur die Herren-Toilette geöffnet. Diese ist mit Einmalhandtücher und Handdesinfektion bestückt.
  • Jedes Mitglied desinfiziert nach jeder Benutzung die Toilette und das Waschbecken mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel .
  • Zum Ende des Trainingstages kontrolliert der letzte anwesende Trainer oder eine von ihm benannte Person die Toilette und zeichnet die Reinigung/ Desinfektion auf der aushängenden Liste ab. Hierbei werden benutzte Papierhandtücher entsorgt und der Bestand von Handtüchern, Seife & Desinfektion ggf. aufgefüllt.
  •  Alle Mitglieder führen eine Mund-Nasen-Bedeckung (vorzugsweise eine FFP2-Maske) mit, die sie jederzeit benutzen können. Sollte eine entsprechende Bedeckung vergessen worden sein, liegen Einmalmasken im Vereinshaus bereit.
  • Das Schutz- & Hygienekonzept wird den Mitgliedern per Mail zugesendet und auf der Homepage http://ezgs.de/ veröffentlicht.
  • Das Schutz- & Hygienekonzept sowie die komplette SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 24.05.2021 liegen im Vereinsheim aus.
  • Aushänge zu den Abstands- und Hygieneregeln sind im Eingangsbereich und auf dem Gelände gut sichtbar angebracht.
  • Der Aufenthalt auf dem Gelände zur jahreszeitlich bedingt erforderlichen Bewirtschaftung, bspw. Laub harken, Rasenmähen oder ähnliche Tätigkeiten, ist gestattet.
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